Exklusiv für Eigentümer
in Erftstadt

Wir von der WAV Immobilien sind Ihr Ansprechpartner als Immobilienmakler für den Immobilienverkauf in Erftstadt.

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Als Immobilienmakler für Immobilien in Erftstadt für Sie da

WAV Immobilien Reuschenbach GmbH:

Legen Sie Ihre Immobilienangelegenheiten in die Hände unserer Makler in Erftstadt

Als Ansprechpartner auf dem Gebiet „Immobilien in Erftstadt“ sind wir von der WAV Immobilien Reuschenbach GmbH gerne für Sie da. Mit unserer Expertise, unserem Geschick und unserer jahrzehntelangen Erfahrung wickeln wir den Wohnungsverkauf oder den Hausverkauf zuverlässig für Sie ab. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch zur Seite, wenn Sie sich für die Vermietung von Immobilien interessieren. Darüber hinaus sind wir auch Ansprechpartner für Kauf- und Mietinteressenten in der Region, die mit unserer Hilfe als Immobilienmakler Erftstadt zu Ihrem (neuen) Zuhause machen möchten.

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Kompetent, professionell, schnell: Unsere Immobilienmakler in Erftstadt

Lassen Sie von unseren Experten Ihre Immobilie in Erftstadt verkaufen

Denken Sie über den Verkauf Ihrer Eigentumswohnung oder Ihres Hauses nach, können Sie sich von unseren kompetenten Immobilienmaklern aus Erftstadt unterstützen lassen. Wir bieten Ihnen ein umfangreiches Leistungsspektrum an, angefangen von der Immobilienwertermittlung über die Vermarktung bis hin zur Übergabe. Die Entwicklungen des Immobilienmarktes in Erftstadt haben wir dabei stets im Blick. Bei der Vermittlung von Immobilien kommen uns als Immobilienmakler unter anderem unsere Kontakte zu zahlreichen Kaufinteressenten zugute.

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Unsere Referenzen in Erftstadt

Machen Sie mit unserer Hilfe als Immobilienmakler Erftstadt zu Ihrem Zuhause und finden Sie Ihre Immobilie in unserer regionalen Auswahl. Sicherlich ist auch für Sie die passende Immobilie dabei. Andernfalls nutzen Sie gerne unsere Suchanfrage, mit der Sie uns Ihre Immobilienwünsche übermitteln können.

Wohnen in Erftstadt – Erftstadt Immobilien

Erftstadt bietet Einheimischen sowie Touristen zahlreiche Freizeitmöglichkeiten. Ob Besuch des 18-Loch-Golfplatzes an der Burg Konradsheim, Radtour auf dem Radwegenetz rund um Schlösser, Burgen und Natur oder Bad im Liblarer See, in Erftstadt kommen alle auf ihre Kosten. Zudem ist Erftstadt ein wichtiger Wirtschaftsstandort. Die Stadt, der Arbeiter-Samariter-Bund sowie die Refresco Deutschland GmbH zählen zu einigen größeren Arbeitgebern.

Erftstadt ist an die Autobahnen A 1 und A 61 angebunden und bietet auch Pendlern einen optimalen Wohnort. In der Stadt finden sich einige Fachwerkhäuser, Reihenhäuser, viele freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser mit Gärten und Terrassen und sogar einige Villen.

Wir unterstützen Sie bei der Immobiliensuche

Möchten Sie in Erftstadt selbst bauen und suchen Sie daher ein Grundstück, wird es aktuell allerdings schwierig: Aufgrund der Unwetterkatastrophe 2021 hat die Stadt die Vermarktung der städtischen Baugrundstücke, insbesondere in Borr und Erp, gestoppt. Diese sind zunächst von der Flut besonders betroffenen Bürgern vorbehalten.

Lassen Sie mit Unterstützung unserer Immobilienmakler Erftstadt zu Ihrem neuen Zuhause werden!

Sind Sie auf dem Gebiet „Immobilien Erftstadt“ oder im Erftstadter Umland aber auf der Suche nach einem Haus oder einer Wohnung zur Miete oder zum Kauf und möchten Sie mit Hilfe unserer professionellen Immobilienmakler Erftstadt zu Ihrem neuen Zuhause machen, unterstützen wir Sie gerne.

Wir hören uns Ihre Wünsche an eine Immobilie genau an und finden die passende. Dabei stellen wir Ihnen vor den Besichtigungsterminen informative Exposés,  hochwertige Objektfotos und aussagekräftige 360-Grad-Rundgänge zur Verfügung. Haben Sie sich zum Kauf entschlossen, informieren wir Sie bei Bedarf selbstverständlich zum Thema Finanzierung, geben Ihnen einen Überblick über die Kaufnebenkosten und vermitteln Sie auf Wunsch an einen Finanzierungsberater.

Immobilienverkauf in Erftstadt

Erftstadt liegt in der Nähe von Bonn und Köln. Besonders Miet- oder Kaufinteressenten, die nicht in einer Großstadt leben möchten, aber in dieser arbeiten, suchen daher im Bereich „Erftstadt Immobilien“. Denken Sie über den Verkauf Ihrer Immobilie nach, haben Sie daher gute Chancen, schnell einen Käufer zu finden. Vorab informieren wir über die Immobilienpreise, die in der Region gelten. Außerdem nennen wir Ihnen den Kaufpreis, den Sie erzielen können. Als Immobilienmakler für Erftstadt wickeln wir den Verkauf Ihrer Immobilie  kompetent ab und erzielen einen angemessenen Preis für Ihre Immobilie in Erftstadt.

Erftstadt

Gerne sind wir unter anderem in diesen Stadtteilen für Sie da: Ahrem, Blessem, Bliesheim, Borr und Scheuren, Dirmerzheim, Erp, Frauenthal, Gymnich, Herrig, Kierdorf, Konradsheim, Köttingen, Lechenich, Liblar, Meilerhöfe und Niederberg

Erhalten Sie von uns als Immobilienmakler Erftstadt weiterführende Informationen zur Stadt!

Unseren Immobilienmaklern aus Erftstadt, unseren Immobilienmaklern aus Köln-Rodenkirchen und unseren Immobilienmaklern aus Brühl ist es wichtig, Sie u. a. über den Immobilienmarkt in Erftstadt zu informieren. Aktuelle Entwicklungen hält die WAV Immobilien Reuschenbach GmbH daher in einem Marktbericht fest, den Sie kostenlos anfordern können. Zudem sind wir bei Fragen auch persönlich für Sie da.

Beauftragen Sie uns jetzt mit dem Immobilienverkauf in Erftstadt oder machen Sie mit unserer Unterstützung als Immobilienmakler Erftstadt zu Ihrem Lebensmittelpunkt. Kontaktieren Sie uns unter Tel. 02232 – 568 398!

Ein Makler wickelt zahlreiche Immobilienangelegenheiten ab, unter anderem in den Bereichen Verkauf und Vermietung. Dabei übernimmt er zum Beispiel für Eigentümer zahlreiche Leistungen. Zu diesen zählen unter anderem die Immobilienbewertung, die Festlegung eines angemessenen Mietpreises, die Kauf- und Mietinteressentensuche sowie die Immobilienübergabe. Ist Fachwissen erforderlich, die über das Wissen des Immobilienmaklers hinausgeht, vermittelt er die Eigentümer an entsprechende Experten weiter.

Immobilienmakler sind aber nicht nur für Eigentümer da, die ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, sondern auch für Immobiliensuchende. Für sie finden sie das passende Kauf- oder Mietobjekt.

Bei der Höhe der Maklercourtage ist können sich Verkäufer an den Richtwerten ihres Bundeslandes orientieren. Der Richtwert beim Privatverkauf eines Einfamilienhauses oder einer Doppelhaushälfte beträgt in Nordrhein-Westfalen 7,14 Prozent des Kaufpreises. Zu zahlen ist die Maklercourtage zu gleichen Teilen vom Verkäufer und vom Käufer. Es können mit den Maklern aber auch andere Vereinbarungen getroffen werden.

Werden Gewerbeimmobilien wie zum Beispiel Mehrfamilienhäuser verkauft, gilt der Richtwert für die Maklercourtage nicht. In diesem Fall wird vorher vereinbart, wer die Maklercourtage übernehmen muss. Das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ kommt hier nicht zum Tragen.

Bei der Vermietung wird es mit der Maklercourtage anders gehandhabt. Beauftragt ein Mieter einen Makler mit der Immobiliensuche, darf die Maklercourtage höchstens zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen. Beauftragt ein Vermieter den Makler mit der Suche nach einem Mieter, kann er eine höhere Maklercourtage festlegen.

Ein professioneller Immobilienmakler aus Städten wie Erftstadt, Wesseling oder Weilerswist weiß bestens über den überregionalen und regionalen Immobilienmarkt Bescheid. Er kann die Kauf- und Mietpreise und die Pachtzinsen für Wohnungen, Häuser, Mehrfamilienhäuser und Grundstücke genau ermitteln und nennen. Zudem nimmt er eine Einschätzung darüber vor, wie lange die Abwicklung der Immobilienangelegenheiten ungefähr dauert. Kommt es wider Erwarten zu Verzögerung bei der Abwicklung, nennt Ihnen der Makler die Gründe dafür. 

Professionelle Makler haben zudem eine Ausbildung oder ein Studium im entsprechenden Bereich absolviert. Sie sind dann zum Beispiel „Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft“ oder „Immobilienkauffrau“ oder haben einen Studiengang wie Immobilienwirtschaft an einer Universität abgeschlossen.

Neben der regionalen und fachlichen Kompetenz sollte ein Makler auch über eine persönliche Kompetenz verfügen. Er sollte Sie nicht zur Unterzeichnung eines Vertrags drängen und ihnen bei verkaufsrelevanten Fragen weiterhelfen können.

Nein, unserer Meinung nach ist es nicht sinnvoll, mehrere Makler zeitgleich mit dem Immobilienverkauf zu betrauen. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Ihre Immobilie kann von mehreren Maklern zum Beispiel auf verschiedenen Internetseiten zu einem unterschiedlichen Preis vermarktet werden. Dies kann potenzielle Kaufinteressenten irritieren. Außerdem bekommt bei einer Mehrfachvermarktung nur der Makler die Maklercourtage, bei dem es zum Abschluss des Kaufvertrags kommt. Da eine Maklercourtage nicht garantiert ist, kann es sein, dass einige Makler sich nicht mit vollem Elan dem Verkauf widmen. Eine weitere Schwierigkeit bei der Mehrfachvermarktung besteht zum Beispiel auch im Hinblick auf die Planung der Besichtigungstermine. Hier müssen sie sich der Vorschläge gleich mehrerer Makler gewahr sein.

Statt der Mehrfachvermarktung raten wir Ihnen daher sich für einen Makler zu entscheiden und diesen mit einem qualifizierten Makleralleinauftrag zu betrauen. Bei diesem setzt sich der Makler mit vollem Elan für Ihre Immobilie ein.

Nicht der Makler, sondern der Eigentümer bestimmt, wer die Immobilie erhält. Ein Makler kann aber zu einem bestimmten Kaufinteressenten raten und von einem anderen Kaufinteressenten abraten. Abraten wird er zum Beispiel, wenn Finanzierungsfragen nicht ausreichend geklärt sind. Vorschlagen hingegen wird er denjenigen, bei dem einen Finanzierungsbestätigung der Bank vorliegt und der den höchsten Kaufpreis bietet. Die letzte Entscheidung liegt aber beim Eigentümer. Während dem einen die Zahlung eines hohen Kaufpreises wichtig ist, ist es dem anderen lieber, seinem Nachbarn eine Freude zu bereiten – auch dann, wenn dieser ein paar tausend Euro weniger zahlt.

Wir empfehlen anstelle der Mehrfachvermarktung daher den qualifizierten Makleralleinauftrag, bei dem sich ein Makler mit vollem Einsatz Ihrer Immobilie widmet.

Es wird unterschieden zwischen Maklervertrag, Makleralleinauftrag und qualifiziertem Makleralleinauftrag.

Ein Maklervertrag wird normalerweise unverbindlich geschlossen. Das bedeutet, dass Sie oder der Makler den Vertrag jederzeit kündigen können. Sie können sich auch selbst auf Käufersuche begeben oder einen anderen Makler engagieren. Hat aber der Makler den Käufer vorgeschlagen, der die Immobilie kauft, müssen Sie eine Maklercourtage an ihn entrichten.

Entscheiden Sie sich für einen einfachen Makleralleinauftrag, kümmert sich ein Makler um die Immobilienvermittlung. Sie dürfen bei einem Makleralleinauftrag allerdings keinen anderen Makler betrauen. Beim Makleralleinauftrag bekommt also der Makler die Maklercourtage, wenn er einen Käufer für Ihre Immobilie findet. Bei einem Makleralleinauftrag können Sie aber zugleich auch selbst nach einem Käufer Ausschau halten.

Wählen Sie einen qualifizierten Makleralleinauftrag, dürfen weder Sie noch ein anderer Makler die Immobilie vermitteln. Meldet sich ein Kaufinteressent bei Ihnen persönlich, müssen Sie dies dem Makler mitteilen. Der Makler hält beim Makleralleinauftrag immer eine Provision. Er wird sich jedoch stets mit vollem Einsatz der Vermittlung Ihrer Immobilie widmen. Schließlich ist die Höhe seiner Maklerprovision von der erfolgreichen Ermittlung Ihrer Immobilie abhängig.

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