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Immobilien FAQ

Hier finden Sie Erläuterungen zu den wichtigsten Immobilien-Begriffen.

Baukindergeld

Baukindergeld: Option mit Zeitfaktor

Familie mit Kind, aber ohne viel Geld sucht Eigenheim? Dabei soll das Baukindergeld als staatlicher Zuschuss für Eltern oder Alleinerziehende mit geringerem Einkommen helfen: neue Bleibe kaufen oder bauen, dort einziehen und den Online-Antrag stellen. Ganz einfach? Im Grunde schon, doch das Zeitfenster schließt sich, und es gilt manches zu beachten…

Wer bekommt’s? Die Förderung gibt es für Haus- und Wohnungskäufer, die seit 1. Januar 2018 bis 31. März 2021 den notariellen Kaufvertrag abgeschlossen haben. Wer die eigenen vier Wände hochzieht, der muss bis zum Jahresende die Baugenehmigung vorliegen haben. Ob Haus oder Wohnung, Kauf oder Bau: Den Zuschuss gibt es nur so lange, wie die Immobilie selbst genutzt wird. Nach dem Einzug ins neue Heim bleiben nach anfangs zwölf Wochen nun sechs Monate Zeit, das Baukindergeld online zu beantragen – beginnend mit dem Datum der Meldebestätigung und letztmöglich am 31. Dezember 2023.

Kein Kinderspiel: Vom Baukindergeld sollen Alleinstehende, verheiratete oder unverheiratete Paare mit mindestens einem Kind profitieren, für das der Antragsteller oder sein Partner Kindergeld erhält. Der Sohn oder die Tochter muss am Tag des Antrags im gemeinsamen Haushalt leben und zu diesem Zeitpunkt noch minderjährig sein.

Was gilt beim Geld? Die Bemessungsgrundlage beträgt mit einem Kind 90.000 Euro steuerpflichtiges Haushaltseinkommen – und zwar als Durchschnittswert des zweiten plus dritten Kalenderjahres vor dem Jahr der Antragstellung. Für jedes weitere Kind steigt die Einkommensgrenze um 15.000 Euro – das alles aber nur, wenn das neue Zuhause zum Stichtag die einzige eigene Wohnimmobilie in Deutschland ist.

Wie viel darf’s denn sein? Mit Ausnahme einer noch lukrativeren Regelung in Bayern gibt es bundesweit maximal 12.000 Euro Zuschuss pro Kind – in Form von 1.200 Euro jährlich für die Dauer eines Jahrzehnts, in dem die Immobilie selbst genutzt wird. Ob und wann das Kind in dieser Zeit auszieht, spielt indes keine Rolle: Das Baukindergeld gibt es trotzdem volle zehn Jahre lang.

Wo gibt’s denn sowas? Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz „KfW“. Voraussetzung ist, dass neben Meldebestätigung und Grundbuchauszug die erforderlichen Steuerbescheide eingereicht werden – auch dann, wenn keine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht. Wichtige Informationen sind unter www.kfw.de/ baukindergeld zusammentragen. Wer den Zuschuss bekommen möchte, registriert sich beim kfw.de/zuschussportal und lädt dort seine Dokumente hoch

Tolles Timing! Das Kind wird einen Tag nach der Antragstellung 18 Jahre alt? Herzlichen Glückwunsch: Es gibt das volle Baukindergeld! Steht Nachwuchs ins Haus? Dann lohnt es sich, die Geburt abzuwarten. Ist das Kind erst nach dem Antrag oder später als sechs Monate nach dem Einzug da, ist das Baukindergeld weg.

Fazit: Wer mindestens ein Kind hat und nicht zu den Großverdienern zählt, der kann dank Baukindergeld womöglich trotzdem im eigenen Zuhause wohnen.

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