Makleralleinauftrag in Bornheim, Brühl, Wesseling und Umgebung
Ein Auftrag, ein Ansprechpartner
Viele Eigentümer vermuten, mehrere Makler parallel brächten einen schnelleren Verkauf oder einen höheren Preis. In der Praxis wirkt es meist umgekehrt.
Bei einer Mehrfachvermarktung setzt sich keines der beteiligten Unternehmen voll ein, weil nur derjenige die Provision erhält, der am Ende abschließt. Wird dieselbe Immobilie zudem zu unterschiedlichen Preisen angeboten, entsteht bei Interessenten der Eindruck, sie sei schwer zu vermitteln — und es kann dazu kommen, dass Makler sich im Preis unterbieten, um den Abschluss zu bekommen.
Was der Alleinauftrag ändert
Mit einem Makleralleinauftrag im Rhein-Erft-Kreis liegt die Vermarktung in einer Hand: ein Ansprechpartner, eine Preisstrategie, ein Stand der Dinge. Sie wissen jederzeit, wer was tut, und Interessenten sehen Ihre Immobilie überall gleich.
Für uns heißt das, dass wir planen können. Wer weiß, dass er die Vermarktung zu Ende bringt, investiert vorab in Unterlagen, Aufnahmen und Ansprache — Aufwand, der sich bei einer Parallelbeauftragung für niemanden lohnt.
Häufige Fragen zum Makleralleinauftrag
Was ist ein Makleralleinauftrag?
Ein exklusiver Vermarktungsvertrag mit einem einzigen Makler für eine vereinbarte Laufzeit (meist 6 Monate). Drei Varianten:
- Einfacher Alleinauftrag: Verkäufer kann selbst weiterverkaufen
- Qualifizierter Alleinauftrag: Auch Eigenverkauf nur über Makler
- Allgemeiner Auftrag: Mehrere Makler parallel (nicht empfohlen)
Welche Vorteile bietet der Alleinauftrag?
Was sich praktisch unterscheidet:
- Ein Ansprechpartner für alle Fragen, ohne Konkurrenz im Hintergrund
- Eine Preisstrategie, überall derselbe Preis
- Planbarer Vorlauf für Unterlagen, Aufnahmen und Ansprache
- Verhandlung aus einer Hand statt paralleler Gespräche
Der Punkt ist nicht ein höherer Preis als Zusage, sondern dass eine durchgehaltene Strategie überhaupt möglich wird.
Wie lange dauert ein Alleinauftrag?
Übliche Laufzeiten:
- Einfache Immobilien: rund ein halbes Jahr
- Komplexe oder hochwertige Objekte: entsprechend länger
- Verlängerung: einvernehmlich möglich
Wir vereinbaren die Laufzeit so, dass sie zum Objekt passt — lang genug, um die Vermarktung zu Ende zu führen, und nicht länger.
Was kostet ein Alleinauftrag?
Die Vertragsform ändert an der Provision nichts — ein Alleinauftrag kostet nicht mehr als eine andere Beauftragung.
Beim Verkauf von Häusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher wird die Provision hälftig geteilt und beträgt bei uns jeweils 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer — der in Nordrhein-Westfalen marktübliche Satz. Dass sie hälftig geteilt wird, schreibt § 656c BGB vor; die Höhe selbst wird frei vereinbart. Bei Grundstücken, Gewerbeobjekten und Mehrfamilienhäusern ist die Provision frei vereinbar.
- Erstberatung kostenfrei
- Wertermittlung kostenfrei
- Marketingkosten übernehmen wir
- Provision nur bei Erfolg
Kommt kein Verkauf zustande, entstehen Ihnen keine Kosten.
Welche Pflichten hat der Makler beim Alleinauftrag?
Konkrete Pflichten:
- Aktive Vermarktung in mind. 3 Portalen
- Regelmäßige Status-Updates (mind. monatlich)
- Professionelles Exposé mit Fotos und Grundriss
- Käuferqualifizierung
- Vertragsabwicklung
Bei Pflichtverletzung kann der Verkäufer kündigen.
Wann lohnt sich ein Alleinauftrag?
Empfohlen bei:
- Wertvollen Objekten im gehobenen Preissegment
- Speziellen Zielgruppen (Premium, Anleger)
- Diskreten Verkäufen (Off-Market)
- Komplexen Situationen (Erbschaft, Scheidung)
Auch bei einem gewöhnlichen Verkauf spricht nichts dagegen — dort fällt vor allem ins Gewicht, dass es nur einen Stand der Dinge gibt.
Wie kann ich einen Maklervertrag wieder beenden?
Ein Alleinauftrag läuft für die vereinbarte Zeit und endet danach von selbst, wenn ihn niemand verlängert. Darüber hinaus gibt es drei Wege:
- Einvernehmlich: beide Seiten heben den Vertrag auf — der unkomplizierteste Fall
- Nach Pflichtverletzung: bleibt die vereinbarte Vermarktung aus, können Sie kündigen
- Widerruf: bei einem Vertrag, der außerhalb der Geschäftsräume oder im Fernabsatz zustande kam, haben Sie als Verbraucher ein Widerrufsrecht
Welche Frist für Ihren Vertrag gilt und was im Einzelfall möglich ist, steht in Ihrer Vereinbarung; für die rechtliche Beurteilung ist eine anwaltliche Beratung der richtige Ort.
Wenn Sie unzufrieden sind, sprechen Sie uns zuerst an. Meistens fehlt es an Rückmeldung über den Stand der Vermarktung, und das lässt sich klären, ohne den Vertrag zu beenden.
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