Maklerprovision beim Immobilienverkauf in Bornheim, Brühl, Wesseling und Umgebung

Verkäufer und Käufer teilen sich die Kosten

Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher teilen sich Verkäufer und Käufer die Courtage — das ist bundesweit so vorgeschrieben. Als Makler vermitteln wir zwischen beiden Seiten und arbeiten für beide; dass sich beide die Kosten teilen, entspricht dieser Rolle.

Die Maklerprovision beim Immobilienverkauf im Rhein-Erft-Kreis beträgt bei uns jeweils 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer — der in Nordrhein-Westfalen marktübliche Satz. Dass sie hälftig geteilt wird, schreibt § 656c BGB vor; die Höhe selbst wird frei vereinbart. Bei Grundstücken, Gewerbeobjekten und Mehrfamilienhäusern gilt die Teilung nicht, dort ist die Provision frei vereinbar.

Welche konkreten Vereinbarungen können getroffen werden?

In der Regel übernehmen Verkäufer und Käufer jeweils die Hälfte der Kosten. Ausnahmen sind allerdings möglich. Wir stellen Ihnen die verschiedenen Varianten vor:

  • Als Makler werden wir sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig (Doppelvertrag), sodass beide Parteien jeweils die Hälfte der Maklerprovision zahlen.
  • Eine Partei, in der Regel der Verkäufer, beauftragt uns als Makler und zahlt zunächst die volle Provision. Später wird im Kaufvertrag mit dem Käufer vereinbart, dass dieser einen Teil der Maklerprovision übernimmt. Allerdings muss der Auftraggeber dabei immer mindestens die Hälfte der Maklergebühren tragen.
  • Verkäufer oder Käufer können als Auftraggeber auf eigenen Wunsch die volle Provision übernehmen.

Maklervertrag in Schriftform

Von uns immer schon praktiziert, aber nun amtlich: Ein Maklervertrag, der den Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zum Inhalt hat, bedarf nun der Textform (beispielsweise E-Mail). Eine mündliche Vereinbarung oder ein Handschlag reichen nicht aus, um einen wirksamen Maklervertrag zu begründen.

Wofür die Provision steht

Die Provision deckt den gesamten Weg vom ersten Gespräch bis zur Übergabe ab. Konkret übernehmen wir:

  • die Beschaffung der Unterlagen, die für den Verkauf gebraucht werden — vom Grundbuchauszug bis zur Wohnflächenberechnung
  • die Einschätzung des Angebotspreises auf Grundlage abgeschlossener Verkäufe in der Region
  • die Ansprache vorgemerkter Interessenten aus unserer Datei, bevor das Objekt öffentlich inseriert wird
  • Exposé, Aufnahmen und die Schaltung in den Portalen
  • die Prüfung, ob ein Interessent die Finanzierung tatsächlich darstellen kann
  • Besichtigungen, Verhandlung und die Begleitung bis zum Notartermin

Vollständige Unterlagen verkürzen die Prüfung durch Käufer und finanzierende Bank. Was vorher geklärt ist, hält den Verkauf später nicht auf — das ist der Teil unserer Arbeit, den man am Ergebnis am deutlichsten sieht.

Rechts- und Steuerfragen gehören dagegen nicht zu unseren Leistungen: Dafür sind Notar, Rechtsanwalt und Steuerberater zuständig, und wir sagen Ihnen, wann der Weg dorthin sinnvoll ist.

Häufige Fragen zur Maklerprovision für Verkäufer

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Bei uns beträgt sie jeweils 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer — der in Nordrhein-Westfalen marktübliche Satz.

  • Die Höhe schreibt kein Gesetz vor, sie wird frei vereinbart
  • Beim Verkauf von Häusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher wird sie hälftig geteilt, das ist vorgeschrieben
  • Bei Grundstück, Gewerbe und Mehrfamilienhaus gilt die Teilung nicht

Den konkreten Betrag für Ihren Verkaufspreis nennen wir Ihnen vorab, bevor Sie etwas unterschreiben.

Wann zahle ich die Maklerprovision?

Fälligkeit: nach Beurkundung des notariellen Kaufvertrags. Vor dem Notartermin entstehen keine Kosten — auch nicht bei:

  • Wertermittlung
  • Erstellung des Exposés
  • Inseraten in Portalen
  • Besichtigungsterminen
  • Verhandlungen mit Interessenten

Provision wird nur bei erfolgreicher Vermittlung fällig.

Was gilt seit der Provisionsteilung?

Für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, die an Verbraucher verkauft werden, gilt: Käufer und Verkäufer teilen die Provision je zur Hälfte. Beispiel:

  • Der Verkäufer beauftragt den Makler und schuldet zunächst die volle Courtage
  • Im Kaufvertrag übernimmt der Käufer seinen hälftigen Anteil
  • Der Verkäufer trägt die verbleibende Hälfte

Vor dieser Regelung zahlte in vielen Fällen nur der Käufer die volle Provision.

Kann ich die Provision verhandeln?

Grundsätzlich ja, aber:

  • Bei Standard-Immobilien: wenig Verhandlungsspielraum
  • Bei besonders hochwertigen Objekten: mitunter ein günstigerer Satz möglich
  • Bei mehreren Objekten: Mengenrabatt verhandelbar

Was bei uns gilt, erfahren Sie vor der Beauftragung: Satz, Fälligkeit und was dafür geleistet wird, stehen schriftlich in der Vereinbarung.

Welche Leistungen sind in der Provision enthalten?

Vollständiger Service:

  • Wertermittlung und Marktanalyse
  • Professionelle Fotos und Exposé
  • Inseratschaltung in Portalen
  • Käuferqualifizierung
  • Persönliche Besichtigungen
  • Verhandlungsführung
  • Vertragsabwicklung und Notarvermittlung
  • Übergabe-Begleitung
Ist die Maklerprovision steuerlich absetzbar?

Differenziert je nach Verwendung:

  • Eigenheim-Verkauf: nicht absetzbar
  • Vermietete Immobilie: als Werbungskosten absetzbar
  • Berufsbedingter Umzug: als Umzugskosten absetzbar
  • Ehe/Erbschaft: teilweise absetzbar

Ob und in welcher Höhe das in Ihrem Fall gilt, beurteilt Ihr Steuerberater — diese Übersicht ist nur der Ausgangspunkt für die Frage.

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