Grundsteuerreform 2025 - was Eigentümer jetzt wissen müssen

Die Grundsteuerreform tritt zwar erst 2025 in Kraft, Sie müssen allerdings schon im Jahr 2022 tätig werden.

Bis zum 31.10.2022 müssen alle Immobilienbesitzer eine Grundsteuererklärung abgegeben haben.

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer wird grundsätzlich auf jeden Grundbesitz erhoben, egal ob es sich um bebaute, unbebaute oder landwirtschaftliche Flächen handelt. Die Grundsteuer erhalten die Städte und Gemeinden. Mit diesen Steuereinnahmen wird u.a. die kommunale Infrastruktur finanziert.

Warum ändert sich die Grundsteuer?

Ziel der Grundsteuerreform ist es, dass die Grundsteuer gerechter verteilt wird. 

Das alte Grundsteuersystem wurde im Jahr 2018 vom Bundesverfassungsgericht als ein Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip gewertet. Hintergrund war, dass die bisherige Grundsteuerberechnung auf Feststellungen aus den Jahren 1935 (Ost) bzw. 1964 (West) beruht.

Wie hoch ist die künftige Grundsteuer?

Die Grundsteuerreform soll „aufkommensneutral“ ausfallen. Die Gesamteinnahmen für die Städte und Kommunen soll gleich ausfallen. Einige Grundstücksbesitzer werden mehr, andere weniger bezahlen.

Wie wird die Grundsteuer künftig berechnet?

Bisher wird die Grundsteuer wie folgt berechnet:

Einheitswert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer 

Ab 2025 wird die Grundsteuer wie folgt berechnet:

Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer 2025

  1. Grundsteuerwert: Basis hierfür ist die Grundsteuererklärung. Das zuständige Finanzamt ermittelt dann den Grundsteuerwert.
  2. Steuermesszahl: Die Steuermesszahl ist abhängig von der Art der Immobilie. So haben bebaute Grundstücke und unbebaute Grundstücke eine unterschiedliche Steuermesszahl.  
  3. Hebesatz: Der Hebesatz wird von den Städten und Gemeinden festgelegt. Die Gemeinden werden voraussichtlich den Hebesatz ab 2025 so anpassen, dass sich die Grundsteuerbelastung insgesamt nicht erheblich verändert. 
    Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt z.B. in Brühl 600%, in Wesseling 495% und in Bornheim 595%

Was muss ich jetzt tun?

Abgabe der Grundsteuererklärung:

Zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 müssen Sie die Steuererklärung per Elster abgeben.

Folgende Angaben benötigen Sie für die Grundsteuererklärung in NRW:

  1. Aktenzeichen vom Finanzamt
  2. Lage des Grundstücks (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
  3. Gemarkung und Flurstück bzw. Flurstücke
  4. Bodenwert
  5. Art des Grundstücks und evtl. Art der Aufbauten (unbebautes Grundstück, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus etc.)
  6. Baujahr (nur nach 1949)
  7. Wohnfläche und Anzahl der Wohnungen

Bei Überschreitung der Abgabefrist (31.10.2022) drohen Bußgelder und eine Schätzung durch das Finanzamt)

Wo erhalte ich die benötigten Angaben?

Zunächst sollten Sie sich einen aktuellen Grundbuchauszug beim zuständigen Grundbuchamt besorgen. Hierin finden Sie die Gemarkung, die Flurstücksbezeichnung und die Grundstücksgröße.

In der Baugenehmigung finden Sie das Baujahr, die Wohnfläche und die Art der Immobilie (Einfamilienhaus, Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, Mehrfamilienhaus etc.). Sollte Ihnen die Baugenehmigung nicht vorliegen, können Sie beim Bauamt die Bauakte einsehen. Hierzu müssen Sie beim zuständigen Bauamt einen Termin vereinbaren.

Den Bodenrichtwert und die Katasterbezeichnung finden Sie auch auf dem Geoportal NRW.

Wo gebe ich die Daten ein?

Die Grundsteuererklärung müssen Sie online über das Portal Elster eingeben. Hierzu benötigen Sie ein Benutzerkonto, das Sie vermutlich bereits für Ihre Steuererklärung haben.

Zum Einloggen benötigen Sie eine Zertifikatsdatei und ein Passwort.

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