Kann ich eine vermietete Immobilie verkaufen in Kerpen?

Eine vermietete Immobilie können Sie in Kerpen rechtmäßig verkaufen, müssen dabei aber das Vorkaufsrecht des Mieters beachten. WAV Immobilien Reuschenbach GmbH begleitet Eigentümer durch den komplexen Verkaufsprozess und sorgt für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben. Der bestehende Mietvertrag geht automatisch auf den neuen Eigentümer über.

Rechtliche Grundlagen beim Verkauf vermieteter Objekte

Der Verkauf einer vermieteten Immobilie unterliegt in Kerpen den bundesweiten Bestimmungen des BGB, insbesondere dem Vorkaufsrecht nach § 577 BGB. Dieses gewährt dem Mieter die Möglichkeit, die Immobilie zu den gleichen Bedingungen zu erwerben, zu denen sie an einen Dritten verkauft werden soll. Besonders bei der Vermarktung von Häusern im Rhein-Erft-Kreis ist eine professionelle Begleitung entscheidend. Der Eigentümer muss dem Mieter das konkrete Kaufangebot schriftlich mitteilen und diesem eine Überlegungsfrist von zwei Monaten einräumen.

Wichtige Punkte für Kerpen

  • Vorkaufsrecht: Mieter hat bei Verkauf an Dritte ein gesetzliches Vorkaufsrecht mit zwei Monaten Bedenkzeit
  • Mietvertrag: Bestehende Mietverhältnisse gehen unverändert auf den Käufer über („Kauf bricht nicht Miete“)
  • Mitteilungspflicht: Verkäufer muss dem Mieter das konkrete Kaufangebot schriftlich und vollständig mitteilen
  • Marktlage Kerpen: Vermietete Objekte sind bei Kapitalanlegern besonders gefragt und erzielen oft gute Preise

In Kerpen profitieren Eigentümer von der stabilen Nachfrage nach Mietobjekten, da die Stadt durch ihre Nähe zu Köln und die gute Infrastruktur bei Mietern sehr beliebt ist. Die Kündigungsschutzbestimmungen bleiben auch nach einem Eigentümerwechsel bestehen, was für Käufer eine gewisse Planungssicherheit bedeutet. Eine fachkundige Bewertung der Immobilie ist essentiell, da sich vermietete Objekte aufgrund der laufenden Mieteinnahmen oft anders bewerten als selbstgenutzte Immobilien.

Transparenz und Offenheit sind für uns die Basis einer erfolgreichen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Die WAV GmbH wurde 1982 gegründet und ist heute mit Ladenlokalen und Büros in Bornheim, Brühl und Wesseling ansässig. Wir vermitteln Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser als Kapitalanlage und zur Eigennutzung sowie Mietobjekte aller Art. Da wir uns hauptsächlich auf den Großraum Köln/Bonn beschränken, verfügen wir über sehr gute Kenntnisse des jeweiligen Marktes und ein ausgedehntes Objektangebot. Durch unsere Außendienstmitarbeiter vor Ort sind wir im gesamten Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis sowie in der Region Köln/Bonn erfolgreich tätig. Eine enge Kooperation mit den Maklern der Kölner Immobilienbörse ermöglicht uns kürzeste Verkaufszeiten zu überdurchschnittlich hohen Verkaufspreisen.

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