Junges Paar auf der Couch

Immobilienübergabe: Der letzte Schritt

Warum das Übergabeprotokoll so wichtig ist

Der letzte offizielle Schritt bei einem Immobilienkauf ist die Übergabe. Sie haben zu diesem Zeitpunkt die Suche erfolgreich beendet, den Kaufvertrag unterzeichnet und den Kaufpreis gezahlt und sind voller Vorfreude auf die neue Immobilie. Bei der Übergabe begehen wir gemeinsam mit dem Verkäufer und Ihnen die Immobilie. Dabei kommt dem Protokoll eine besondere Rolle zu, denn dieses bietet Ihnen rechtliche Sicherheit. Wir haben Ihnen hier alle relevanten Informationen zum Übergabeprotokoll zusammengestellt.

Mann am Laptop
Schreibtisch mit Laptop

Wieso ist ein Übergabeprotokoll erforderlich?

Der aktuelle Zustand des Hauses sowie Zählerstände werden bei der Immobilienübergabe genau erfasst und im Protokoll festgehalten. Vielleicht werden erst jetzt Schäden oder Mängel deutlich, die Sie beim Besichtigungstermin noch nicht wahrgenommen haben, da Möbel oder Teppiche diese verdeckt haben oder sie erst später entstanden sind. Das Protokoll dient hierbei als offizielles Dokument und kann zum einen Streitigkeiten vorbeugen und zum anderen bei Auseinandersetzungen vor Gericht anerkannt werden.

Info: Wünschen Sie eine vorzeitige Schlüsselübergabe? Dann sind von Verkäuferseite Sicherheitsmechanismen denkbar wie zum Beispiel die Beurkundung der vorzeitigen Schlüsselübergabe durch den Notar, eine Bürgschaft oder eine Anzahlung des Kaufpreises.

Wir übernehmen gerne die Protokollführung und fungieren als neutrale Berater und Zeugen bei der Immobilienübergabe.

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Tipp: Sie übernehmen die Immobilie so, wie Sie sich besichtigt haben. Denn es gilt der Grundsatz „Gekauft wie gesehen“. Im Kaufvertrag sollten deshalb wichtige Aspekte festgehalten werden, zum Beispiel die Übernahme von Inventar oder offensichtliche Mängel. Ansonsten haftet der Verkäufer laut Sachmängelausschuss später nicht.

Beratungsgespräch

Die 10 wichtigsten Punkte fürs Übergabeprotokoll

  • Namen Käufer und Verkäufer
  • Anschrift der Immobilie
  • Böden
  • Wände
  • Fenster
  • Türen
  • Fußleisten
  • Keramik
  • Treppenhaus
  • Keller
  • Speicher/Dachboden
  • Garten
  • Gartenhaus
  • Garage
  • Anzahl und Zweck Schlüssel
  • Wichtig: alle Schlüssel wie Haus, Garage, Innentüren, Fenster etc. müssen übergeben werden!
  • Rechnungen
  • Lieferscheine
  • Garantiebelege
  • Bedienungsanleitungen
  • Heizung
  • Wasser
  • Strom
  • Geräte
  • Besenrein
  • Schimmel
  • Risse
  • Flecken
  • Kratzer im Fußboden
  • Bohrlöcher
  • Fensterdichtungen
  • Altlasten Grundstück
  • Müll und Hausrat auf eigene Kosten entsorgen
  • Reparaturen durch Käufer
  • Baubeschreibung
  • Baupläne
  • Grundrisse
  • Berechnung zur Statik
  • Nutz- und Wohnflächenberechnung
  • Vermessungsunterlagen (Liegenschaftskataster)
  • Grundsteuerbescheid
  • Energieausweis
  • Modernisierungs- und Sanierungsnachweise (Rechnungen)
  • Verträge (Wartung, Abwasser, Heizung, Müll, Schornsteinfeger, ggf. Mietverträge, Pachtverträge)
  • Informationen zu Mietern und Pächtern
  • Gutachten zur Nutzung Boden
  • Versicherungsunterlagen
  • Energieausweis
  • Ggf. Teilungserklärung (Mehrfamilienhaus)
  • Ggf. Mietverträge und Mieterakten (bei Kauf einer vermieteten Wohnung)

Ihre Experten für den Immobilienkauf

Wir lassen Sie nicht allein! Bei der Immobilienvermittlung legen wir großen Wert auf eine umfassende Begleitung und sorgen bei der Schlüsselübergabe für einen korrekten Ablauf und Sicherheit für beide Parteien.

Unsere Immobilien

Sollte Ihre Wunschimmobilie hier nicht gelistet sein, senden Sie uns gerne Ihr Suchprofil.

53332
 Bornheim
4
1
Wohnfl.: 134 m²
Kaufpreis
435.000 €
50321
 Brühl
5
3
2
Wohnfl.: 96 m²
Kaufpreis
330.000 €
50321
 Brühl
3
2
1
Wohnfl.: 78 m²
Kaufpreis
249.000 €
53332
 Bornheim
5
4
1
Wohnfl.: 120 m²
Kaufpreis
465.000 €
50389
 Wesseling
3
2
1
Wohnfl.: 67 m²
Kaufpreis
199.000 €
50374
 Erftstadt
4
3
1
Wohnfl.: 105 m²
Kaufpreis
465.000 €
Immobilienpreise

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